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Zahlungsverkehr

QR-Rechnung: Übergangsfrist für unstrukturierte Adressen ist abgelaufen

Seit Ende September 2026 müssen Adressen auch in Zahlungsdateien strukturiert erfasst sein.

Schon seit dem 21. November 2025 dürfen im QR-Code einer QR-Rechnung nur noch strukturierte und vollständige Adressen stehen. «Strukturiert» heisst: Name, PLZ, Ort und Land stehen je in einem eigenen Feld. Für Zahlungsdateien (pain-Format), mit denen Firmen QR-Rechnungen gesammelt bezahlen, galt eine Übergangsfrist bis 30. September 2026.

Diese Frist ist nun vorbei. Die Umstellung für Massenzahlungen, die ursprünglich für November 2026 geplant war, wurde laut Luzerner Kantonalbank vorerst verschoben.

Quelle: Luzerner Kantonalbank ↗
Zusammenfassung durch die Redaktion. Massgebend ist die verlinkte Originalquelle.

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