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Vorabversion: Preise und Funktionen der Hauptanbieter sind auf deren Websites geprüft (Stand 23.10.2026), aber noch nicht von den Anbietern bestätigt.
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Zeiterfassung

Arbeitszeit, Ferien und Projektzeiten erfassen, gemäss den Anforderungen des Schweizer Arbeitsgesetzes.

Datenstand: 23.10.2026, geprüft auf den Websites der Anbieter, noch nicht von ihnen bestätigt. Quellen & Datenherkunft

Die Top 3 auf einen Blick

RangLösungScorePreise
1Clockodo83Sehr gutScore / 100Eigene Berechnung aus den geprüften Anbieterangabenab EUR 0 / Monat Quelle: Websites der Anbieter, geprüft am 23.10.2026
2MOCO67GutScore / 100 · 2 noch offenEigene Berechnung aus den geprüften Anbieterangabenab EUR 15 / Monat Quelle: Websites der Anbieter, geprüft am 23.10.2026
3TimeTac67GutScore / 100 · 1 noch offenEigene Berechnung aus den geprüften AnbieterangabenPreis je nach Modulen, im Konfigurator auf der Website Quelle: Websites der Anbieter, geprüft am 23.10.2026
13 Lösungen

Weitere Anbieter (8)

Erst Grunddaten erfasst. Preise und Funktionen prüfen wir noch.

  • amacos · Martha Software GmbH

    Schweizer Zeiterfassung, gehostet in der Schweiz.

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  • ClickTime · ClickTime

    Zeiterfassung für Schweizer Firmen, mit App.

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  • inplan · Staffgenius GmbH

    Schweizer Software für Personalplanung und Zeiterfassung, gehostet in der Schweiz.

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  • PLEAN · Consultinform AG

    Schweizer Software für Projekte, Zeiterfassung und Kundenverwaltung, gehostet in der Schweiz.

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  • Proffix Px5 · Forterro Schweiz Proffix AG

    Schweizer Business-Software für KMU mit Buchhaltung, Lohn, Auftragsbearbeitung und Zeiterfassung. Lohn mit Swissdec-Zertifikat «plus».

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  • TimeSafe · Infotech AG

    Zeiterfassung mit Handy-App für Baustelle und Aussendienst, mit Hosting in der Schweiz.

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  • TimeStatement · TimeStatement AG

    Schweizer Software für Arbeits- und Projektzeiterfassung, gehostet in der Schweiz, auch als Self-Hosted-Version.

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  • ZEIT AG · ZEIT AG

    Schweizer Lösungen für Arbeitszeit, Absenzen, Projektzeit und Personaleinsatzplanung.

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Alternativen

Häufige Fragen zu Zeiterfassung

Ist Arbeitszeiterfassung in der Schweiz Pflicht?

Ja. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen und den Behörden zeigen können (Art. 46 Arbeitsgesetz). Das gilt auch für kleine Firmen. Es gibt Ausnahmen, siehe unten.

Was genau muss erfasst werden?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit inklusive Überstunden sowie Pausen ab einer halben Stunde (Art. 73 ArGV 1). Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, eine App macht es aber einfacher und fälschungssicherer.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zwei. Vereinfachte Erfassung: Wer seine Arbeitszeit zu mindestens 25 % selbst bestimmt, erfasst nur die tägliche Arbeitszeit. In Firmen unter 50 Mitarbeitenden reicht dafür eine schriftliche Vereinbarung mit der Person (Art. 73b ArGV 1). Ganz verzichten geht nur bei mindestens CHF 120'000 Jahreslohn, grosser Freiheit bei der Arbeitszeit und einem passenden Gesamtarbeitsvertrag (Art. 73a ArGV 1).

Wie lange muss ich die Zeitdaten aufbewahren?

Mindestens 5 Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit. Die Behörden dürfen sie einsehen. Mit einer Software sind die Daten sicher gespeichert und schnell auffindbar.

Kann die Zeiterfassung Ferien und Absenzen verwalten?

Die meisten Lösungen ja: Ferienanträge, Krankheit, Feiertage und Ferienguthaben. Viele können die Stunden auch an die Lohnsoftware übergeben. Nutze die Filter oben, um passende Lösungen zu finden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. · Zuletzt aktualisiert: 10/2026Quellen: Gesetzestexte und offizielle Stellen