Wie lange muss ich Belege und Buchhaltung aufbewahren?
Zuletzt geprüft: 27.10.2026 · Verantwortlich: Nicolas Christen
Kurz gesagt
Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht musst du zehn Jahre aufbewahren (Art. 958f OR). Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres. Du darfst die Unterlagen auf Papier oder elektronisch aufbewahren, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden können. Für Unterlagen zu Grundstücken gelten bei der MWST längere Fristen.
Was genau muss ich zehn Jahre aufbewahren?
Nach Art. 958f OR sind es die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege, der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht. Dazu zählen auch Unterlagen mit Belegfunktion, etwa Sozialversicherungsdeklarationen und Lohnausweise. Die zehn Jahre beginnen mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, also für das Geschäftsjahr 2026 ab dem 1. Januar 2027.
Darf ich alles nur digital aufbewahren?
Ja. Bücher und Belege dürfen auf Papier, elektronisch oder auf vergleichbare Weise aufbewahrt werden. Die Daten müssen aber mit den Geschäftsvorfällen übereinstimmen und jederzeit lesbar gemacht werden können. Die Details regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Achte bei einer Online-Buchhaltung darauf, dass du deine Daten auch nach einer Kündigung exportieren kannst.
Wo gelten längere Fristen?
Bei der Mehrwertsteuer: Unterlagen zu Vorsteuerkorrekturen und Eigenverbrauch bei Grundstücken müssen 20 Jahre aufbewahrt werden (Art. 70 Abs. 3 MWSTG). Fachleute empfehlen, Unterlagen zu Grundstücken sogar 26 Jahre aufzubewahren.
Welche Buchhaltungsprogramme speichern die Daten in der Schweiz?
Geprüfte Lösungen nach Einstiegspreis. «Daten in der Schweiz» zeigt, ob der Anbieter Server in der Schweiz nennt.
Aus unseren geprüften Daten, ohne MWST. Die Reihenfolge hängt nicht von Provisionen ab.